Mit Verfügung vom 3. September 2025 eröffnete der Präsident der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren, erteilte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung und ersuchte das Polizeikommando um Übermittlung der verfahrensrelevanten amtlichen Akten. Mit Schreiben vom 16. September 2025 reichte das Polizeikommando die angefochtene Verfügung sowie einen Auszug des Rialtoereignisses Nr 6139796 vom 14. Mai 2025 (geschwärzt) ein.