1. Die Kantonspolizei Bern ordnete am 25. Juli 2025 die erkennungsdienstliche Erfassung (ohne WSA) des Beschuldigten an. Am 19. August 2025 erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) hiergegen Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Anordnung zur erkennungsdienstlichen Erfassung (ohne WSA) und bat um «Einsichtnahme in das Verhörprotokoll des Polizisten».