Die Einvernahmen würden nicht viel Zeit in Anspruch nehmen und zur Auswertung seines Mobiltelefons müsse der Beschwerdeführer nicht in Haft sitzen. Zudem müsse eine Abwägung der infrage stehenden privaten und öffentlichen Interessen erfolgen. Der Beschwerdeführer verlöre bei andauernder Untersuchungshaft seinen Job, was die gesamte Existenz der Familie zerstören würde, da dann auch die Partnerin des Beschwerdeführers ihren Job verlieren würde, weil sie sich um die Tochter alleine kümmern müsste. Weiter müsse berücksichtigt werden, dass der Beschwerdeführer ein Studium an der Technischen Fachhochschule hätte beginnen sollen.