Einvernahme vom 25. Juli 2025 vor dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht, S. 4, Z. 22-34). Wie das Zwangsmassnahmengericht korrekt festgehalten hat, sind zur Verifizierung der Aussagen des Beschwerdeführers weitere Zeugen zu befragen. Es besteht demnach die Gefahr, dass der Beschwerdeführer versuchen könnte, die Aussagen von «I.________», «J.________» oder anderen, noch nicht bekannten Involvierten zu seinen Gunsten zu beeinflussen.