___ durch Schwärzung zurückbehalte. Die von der Verteidigung beantragten und mittels kurzer Nachfrage und Edition verfügbaren Beweismittel seien vom Zwangsmassnahmengericht ohne weitere Begründung damit abgetan worden, dass sich diese «nicht aufdrängen würden». Insgesamt werde die Argumentation der Verteidigung in ihrer Gesamtheit kaum behandelt. Bei einer fundierten summarischen Beweiswürdigung müsse sodann auch das Zwangsmassnahmengericht zum Schluss kommen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliege.