Mit Entscheid vom 14. August 2025 (KZM 25 1653) verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 11. November 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 20. August 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 14. August 2025 (KZM 25 1653) über die Verlängerung der Untersuchungshaft über Herrn A.________, geb. A.__