Auch angesichts der geplanten Ermittlungshandlungen (Abwarten Gutachten, Gewährung des rechtlichen Gehörs und Ansetzen von Schlusseinvernahmen) erscheint die Dauer der Untersuchungshaft verhältnismässig. Dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt worden wäre, wird zu Recht nicht geltend gemacht. 6.3 Mit Blick auf die Ausführungen zur Rückfallprognose ist entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers aktuell zu erwarten, dass er weiterhin sexuell motivierten Kontakt zu Minderjähren suchen wird.