10 2025 in Untersuchungshaft versetzt. Mit Blick auf die zu erwartende freiheitsentziehende Sanktion schon allein im Falle einer Verurteilung wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Pornografie droht mit der bisher angeordneten Haftdauer von 10 Monaten noch keine Überhaft. Auch angesichts der geplanten Ermittlungshandlungen (Abwarten Gutachten, Gewährung des rechtlichen Gehörs und Ansetzen von Schlusseinvernahmen) erscheint die Dauer der Untersuchungshaft verhältnismässig.