Diese Informationen könnten aus der psychiatrischen Untersuchung des Beschwerdeführers oder durch Übermittlung von Drittinformationen gewonnen werden (Angaben von Angehörigen oder aus medizinischen Unterlagen und Berichten des Kinderheims, in welchem der Beschwerdeführer zumindest teilweise aufgewachsen zu sein scheine; S. 15). Mittlerweile wurden die Mutter des Beschwerdeführers und sein ehemaliger (eingetragener) Partner einvernommen. Zudem erfolgte eine weitere Einvernahme mit dem Beschwerdeführer.