Weiter ist zu berücksichtigen, dass die psychiatrische Begutachtung weiter andauert und das abschliessende Gutachten per 17. Oktober 2025 erwartet wird. Die Gutachterin hielt fest, um in einem nächsten Schritt die psychiatrische Diagnostik, die Deliktdynamik, die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, die Legalprognose und die Notwendigkeit einer therapeutischen Massnahme beurteilen zu können, seien zusätzliche Informationen erforderlich.