Eine hohe Wiederholungsgefahr für weitere einschlägige Delikte konnte keinesfalls ausgeschlossen werden. Darauf wiesen insbesondere das gezielte Vorgehen, die bewusste Inkaufnahme der Delikte und die Häufigkeit bzw. Intensität der Kontaktversuche zu Jungen unter 16 Jahren hin (S. 12 f.; KZM 25 1609).