5 H.________ vom 4. Juli 2024, S. 9; KZM 25 1609 sowie Videoeinvernahme von E.________ vom 17. Januar 2025, ab 17:05; KZM25 196). Weiter zeigt die Formulierung in den Materialien zu Art. 187 StGB, dass Beischlaf, orale und anale Penetration zu den schwer wiegenden Handlungen zählen (Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht; BBl 2018 2827, S. 2870 f., sowie Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht.