vgl. auch MAIER, in: Basler Kommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch, 4. Aufl. 2019, N. 11 sowie N. 33a zu Art. 187 StGB). Die Staatsanwaltschaft weist in ihrer Stellungnahme vom 26. August 2025 zu Recht daraufhin, dass Art. 187 StGB Personen gerade deshalb schütze, weil sie besonders vulnerabel und beeinflussbar seien. Anders als dies unter (urteilsfähigen) Erwachsenen der Fall wäre, kann nicht von einvernehmlichen Handlungen die Rede sein, wenn ein 38-jähriger mit einem Kind eine Beziehung aufbaut. Je grösser der Altersunterschied, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter das ausgenutzt hat.