stellte sich heraus, dass sich diese in Anwesenheit des Beschwerdeführers (Jahrgang 1986) und von E.________ (Jahrgang 2011) in einem Hotel in F.________(Ort) befand, in dem sie mutmasslich die Nacht vom 3. auf den 4. Januar 2025 verbrachte. Die Polizei traf in der Folge alle drei Personen im gleichen Zimmer an. Aufgrund der Aussagen von D.________ vom 4. Januar 2025 sowie des Beschwerdeführers vom 5. Januar 2025 ergab sich, dass es zwischen ihm und E.________ zu körperlicher Nähe im Sinne eines «Kuschelns» gekommen war. Offenbar standen E.________ und der Beschwerdeführer bereits seit ein paar Monaten in Kontakt und E.___