Berner Jura- Seeland ordnete am 7. Januar 2025 Untersuchungshaft für die Dauer von einem Monat an (ARR 25 2). Mit Entscheiden vom 10. Februar (KZM 25 196) und 5. Mai 2025 (KZM 25 957) verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft je um drei Monate, d.h. insgesamt bis am 3. August 2025. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 5. Mai 2025 wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 25 213 vom 26. Mai 2025 ab. Am 8. August 2025 verlängerte