6 «Nähe» kann nicht geschlossen werden, die Staatsanwaltschaft sei hinsichtlich der Klärung möglicher Straftaten von Polizeifunktionären in genereller Weise befangen. Eine Ablehnung kommt ausschliesslich in Betracht, wenn konkrete Umstände auf eine Voreingenommenheit des Staatsanwalts schliessen lassen).