___ bzw. I.________ der Gesuchstellerin 1 zugestellt, damit diese über das gestellte Akteneinsichtsgesuch befinden kann. Zudem wurde in Aussicht gestellt, dass nach der Rücksendung der Verfahrensakten der Beschuldigten im Ausstandsverfahren das rechtliche Gehör gewährt werde. Dies erfolgte mit Verfügung der Verfahrensleitung vom 25. September 2025. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2025 verzichtete die Beschuldigte, 2 verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, innert gewährter Fristerstreckung auf eine Stellungnahme.