2. Das Ausstandsgesuch der Gesuchstellerin 1 wird abgewiesen. 3. Das Verfahren betreffend das Ausstandsgesuch der Gesuchstellerin 2 wird als gegenstandslos abgeschrieben. 4. Die Kosten der Ausstandsverfahren, bestimmt auf total CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern. 5. Es wird keine Entschädigung gesprochen. 6. Zu eröffnen: - dem Strafkläger, v.d. Rechtsanwalt Dr. A.________ (per Einschreiben) - der Gesuchstellerin 1 (per Einschreiben) - der Gesuchstellerin 2 (EO 25 6560 – per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier)