7 Gesetz, weshalb Kapitel 1 (allgemein Bestimmungen) und Kapitel 3 (Entschädigung und Genugtuung) auch auf das Ausstandsverfahren anwendbar sind (vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_227/2013 vom 15. Oktober 2013 E. 6.2 und 6B_118/2016 vom 20. März 2017 E. 4.5.2). Gemäss Strafanzeige hat der Strafkläger Strafantrag wegen übler Nachrede insbesondere gegen den oder allenfalls die fehlbaren Polizisten gestellt und erklärt, seine Parteirechte umfassend ausüben zu wollen.