jedem einzelnen Staatsanwalt der Gesuchstellerin 1 und dem angezeigten unbekannten Mitarbeiter der Kantonspolizei Bern eine über das Arbeitsverhältnis hinausgehende freundschaftliche Beziehung besteht, welche bei objektiver Betrachtungsweise den Anschein der Befangenheit zu erwecken vermöchte. Dies ist angesichts der personellen und organisatorischen Gegebenheiten der Gesuchstellerin 1 denn auch nicht anzunehmen, sind gemäss der von der Generalstaatsanwaltschaft am 3. November 2025 eingereichten Liste doch derzeit 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die Gesuchstellerin 1 tätig, wobei die Gesuchstellerin