3 vom 14. Juli 2025 (Ersuchen um Zuweisung der Strafanzeige zur weiteren Bearbeitung an eine andere regionale Staatsanwaltschaft) Stellungnahmen der Gesuchstellerin 1 und der Gesuchstellerin 2 eingeholt. Daraus habe sich ergeben, dass sowohl die Gesuchstellerin 1 als auch die Gesuchstellerin 2 die Führung des Strafverfahrens aufgrund der örtlich-funktionalen Nähe zur derzeit noch unbekannten Täterschaft (mutmasslich ein Mitglied der Kantonspolizei Bern) ablehnten und einen Ausstandsgrund im Sinne von Art. 56 Bst. f StPO geltend machten.