Mit Stellungnahme vom 23. September 2025 beantragte dieser unter ausgangsgemässer Kosten- und Entschädigungsfolge, das Ausstandsgesuch der Gesuchstellerin 1 sei gutzuheissen und das Ausstandsgesuch der Gesuchstellerin 2 abzuweisen. Am 3. November 2025 reichte die Generalstaatsanwaltschaft aufforderungsgemäss eine Liste mit allen aktuell bei der Gesuchstellerin 1 tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ein. Mit Verfügung vom 5. November 2025 wurde von der zwischenzeitlich eingegangenen Liste Kenntnis genommen und gegeben.