Mit Eingabe vom 14. Juli 2025 liess die Gesuchstellerin 1 der Generalstaatsanwaltschaft die Akten zur Durchführung des innerkantonalen Gerichtsstandsverfahrens zukommen und beantragte, es sei der Gerichtsstand zu klären bzw. die Strafanzeige einer anderen Abteilung der Staatsanwaltschaft zur weiteren Bearbeitung zuzuweisen. Am 18. August 2025 leitete die Generalstaatsanwaltschaft der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) die Strafanzeige vom 7. Juli 2025 sowie das Gesuch um Umteilung des Strafverfahrens vom 14. Juli 2025 weiter und ersuchte um Feststellung des Bestehens