Am 7. Juli 2025 reichte dieser, vertreten durch Rechtsanwalt A.________, bei der Gesuchstellerin 1 Strafanzeige gegen C.________ und einen unbekannten Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung und übler Nachrede ein. Mit Gerichtsstandsanfrage vom 8. Juli 2025 ersuchte die Gesuchstellerin 1 die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Gesuchstellerin 2) um Übernahme des Strafverfahrens gegen unbekannte Täterschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung und übler Nachrede. Die Gesuchstellerin 2 lehnte die Übernahme des Strafverfahrens mit Schreiben vom 9. Juli 2025 ab.