Was den von der Staatsanwaltschaft in der Stellungnahme vom 7. Februar 2025 erwähnten Zeitungsartikel anbelangt, trifft es zu, dass nur der Titel und das Datum des Artikels genannt wurden. Eine einfache Google-Recherche zeigt indes ohne Weiteres, dass der Artikel von der K.________ (Land) Internet-Zeitung «F.________» stammt.