Stand: 5. Juni 2025, wonach der Beschwerdeführer 2 offenbar einen Verdächtigen vertreten hat, welcher in K.________ (Land) und anderen Ländern Call Center zwecks Begehung von Online Anlagebetrügen betrieben haben soll). Ein Zusammenhang zum vorliegenden Verfahren konnte angesichts dessen nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden, scheint es sich beim vorliegend inkriminierten Online-Anlagebetrug doch um ein grösseres Konstrukt mit einer Vielzahl von Involvierten und Mittätern zu handeln (vgl. hinsichtlich der Struktur der OCG: S. 4 f. des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 17. Januar 2025). Dies ergibt sich auch aus der Beschwerde von Rechtsanwalt B._____