382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde von Rechtsanwalt C.________ namens des Beschwerdeführers 1 vom 27. Januar 2025 ist – unter Vorbehalt des Nachstehenden – einzutreten. 2.2 In der Beschwerde von Rechtsanwalt C.________ vom 27. Januar 2025 wird die integrale Aufhebung der angefochtenen Verfügung beantragt, d.h. sowohl die Aufhebung der Abweisung des Gesuchs um Zulassung des Beschwerdeführers 2 als Wahlverteidiger des Beschwerdeführers 1 (Ziff. 1 der Verfügung) als auch der Abweisung des Gesuchs um Ausstellung einer Besuchsbewilligung für den Beschwerdeführer 2 (Ziff. 2 der Verfügung).