1. Gestützt auf die Eingaben vom 4. und 11. August 2025 (Posteingang: 7. und 15. August 2025) gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 21. Juli 2025 wird ein Beschwerdeverfahren eröffnet. 2. Es wird davon Kenntnis gegeben, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau die amtlichen Akten EO 25 5739 (1 Sichthülle) bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern eingereicht hat. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen. 4. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.