(nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen Drohung, angeblich begangen am 6. Juni 2025 im C.________(Gefängnis), zufolge Rückzugs des Strafantrags nicht an die Hand. Dagegen wandte sich der Straf- und Zivilkläger mit persönlicher Eingabe vom 4. August 2025 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und führte aus, dass er erneut Strafanzeige wegen Morddrohung und neu Rufschädigung erhebe sowie eine Entschädigung von CHF 2’000.00 und die Übernahme der Gerichtskosten beantrage. Weiter stellte er sinngemäss den Antrag auf Beiordnung einer amtlichen Vertretung.