_ vom 13. September 2017]). Nur am Rande ist festzuhalten, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 20. Dezember 2018 vorbrachte, dass ab dem 1. April 2017 – nebst diversen anderen Sachen – Dinge wie zum Beispiel die erwähnte Baccarat-Vase (Beilage 3 zum Schreiben vom