Anlässlich des Schlosswechseltermins sei sie dann zum ersten Mal wieder ins Haus gegangen. Sie sei mit ihrer Tante durchs Haus gegangen und sie (Anmerkung der Kammer: die Tante) habe sie gefragt, ob sie diesen oder jenen Gegenstand entfernt habe. Sie selbst hätte nichts Spezielles bemerkt. In der Folge habe sie eine Auflistung erstellt (staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 19. Januar 2021, S. 11 Z. 376-386 [inkl. Vorhalt Schreiben an Rechtsanwalt M.________ vom 13. September 2017]).