Anschliessend habe sie Herrn L.________ (Anmerkung der Kammer: den Notar) angerufen und ihm mitgeteilt, dass sehr viele Gegenstände fehlten, worauf er ihr gesagt habe, sie solle eine Liste erstellen (polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin als Auskunftsperson vom 20. Dezember 2018, S. 5, Z. 185-204). Vor der verfahrensleitenden Staatsanwältin machte die Beschwerdeführerin demgegenüber geltend, der Notar habe sie darauf aufmerksam gemacht, dass nicht alle Schlüssel zurückgegeben worden seien. Anlässlich des Schlosswechseltermins sei sie dann zum ersten Mal wieder ins Haus gegangen.