So sagte die Beschwerdeführerin bei der Polizei aus, sie habe «alles» im Mai 2017 festgestellt (polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin als Auskunftsperson vom 20. Dezember 2018, S. 5 Z. 208). Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführerin zwar konstant aussagte, dass nicht sie selbst das Fehlen der Gegenstände bemerkt hatte. Sie widerspricht sich jedoch, wenn sie schildert, wie sie davon Kenntnis genommen hatte. So gab sie bei ihrer ersten Befragung an, ihre Tante habe anhand eines Fotos bemerkt, dass eine Vase gefehlt habe.