6.4.3 Der Umstand, dass die angeblich nach dem Schlosswechsel am 15. oder 16. Mai 2017 entstandenen Bildaufnahmen, welche belegen sollen, dass die Gegenstände nach dem 1. Mai 2017 entwendet worden sein sollen, teilweise vom 24. bzw. 29. April 2017 datieren, lässt Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beschwerdeführerin betreffend die Kenntnisnahme vom Fehlen der Gegenstände aufkommen. So sagte die Beschwerdeführerin bei der Polizei aus, sie habe «alles» im Mai 2017 festgestellt (polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin als Auskunftsperson vom 20. Dezember 2018, S. 5 Z. 208).