Zum einen ist nicht bekannt, wann die Aufnahmen erstellt wurden. Zum anderen gab H.________ auf Vorhalt der dortigen Fotobeilage 6 an, fragliche Baccarat-Vase mitgenommen und im Rahmen ihres Umzugs im März 2017 in die neue Wohnung verbracht zu haben (polizeiliche Einvernahme von H.________ als Auskunftsperson vom 5. November 2018, S. 4 Z. 150-154; staatsanwaltschaftliche Einvernahme von H.________ als Auskunftsperson vom 19. Januar 2021, S. 6 Z. 167-178 und 196-198). Nichts anderes gilt für die handschriftlich mit «3 fev.»