6. Die Beschwerdekammer gelangt zum Schluss, dass das Strafverfahren gegen die Beschuldigte wegen Diebstahls zu Recht miteingestellt wurde. 6.1 Die Beschwerdeführerin wirft der Beschuldigten vor, diverse Gegenstände aus der von der Kulturstiftung I.________ zunächst an ihre Tante verkauften und anschliessend durch sie durch Schenkung erworbenen Liegenschaft in G.________ entwendet zu haben. Unklar und umstritten ist, was genau darunter zu verstehen ist, dass