Urteil des Bundesgerichts 7B_455/2023 vom 3. Oktober 2024 E. 3.3.2 [nicht publiziert in BGE 151 IV 18]). 4.3 Gemäss Rubrum der angefochtenen Verfügung betrifft diese die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte wegen Betrugs, angeblich begangen durch die Beschwerdeführerin im Zeitraum zwischen dem 3. Februar 2017 und dem 30. März 2017 in G. (Adresse). Der aktenkundigen Eröffnungsverfügung vom 9. Ok-