Die Beschuldigte, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bestätigte innert erstreckter Frist am 17. September 2025 die mit Stellungnahme vom 9. August 2023 gestellten Anträge, wonach die Beschwerde kostenfällig abzuweisen sei, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdeführerin hielt innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 18. September 2025 am gestellten Antrag, wonach die angefochtene Verfügung aufzuheben und das Strafverfahren gegen die Beschuldigte weiterzuführen sei, fest.