1.2 Gestützt auf das Urteil des Bundesgerichts 7B_465/2024 vom 21. Juli 2025 verfügte die Verfahrensleitung am 15. August 2025, dass das Beschwerdeverfahren unter der Verfahrensnummer BK 25 282 fortgeführt werde, und gab den Parteien Gelegenheit, abschliessende Bemerkungen einzureichen. Mit Eingabe vom 18. August 2025 teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass auf abschliessende Bemerkungen verzichtet werde. Die Beschuldigte, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.___