Auf die von der Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, am 21. Juli 2025 dagegen erhobene Beschwerde trat die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) mit Beschluss BK 23 312 vom 5. März 2024 nicht ein. In der Folge führte die Beschwerdeführerin Beschwerde in Strafsachen. Mit Urteil 7B_465/2024 vom 21. Juli 2025 hiess das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gut, soweit darauf einzutreten war, hob den Beschluss der Beschwerdekammer auf und wies die Sache zur materiellen Beurteilung des Eventualvorwurfs des Diebstahls ab dem 1. Mai 2017 an diese zurück.