4 theoretische Anmerkungen zu einer beweisrechtlichen Leerformel, ZBJV 160/2024, S. 447 ff.). Wie es sich damit im Einzelnen verhält, muss an dieser Stelle jedoch nicht beantwortet werden, da die Erforderlichkeit der beantragten Hausdurchsuchung weiterhin verneint werden muss. Die Privatklägerin bestreitet in ihrem Schreiben vom 24. September 2024 die Existenz der Vereinbarung. Zumindest eine Kopie derselben wurde inzwischen vom Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.