1B_768/2012 vom 15. Januar 2013 E. 2.1). Das Novum wurde ursprünglich vom Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, welche daraufhin in einer für den Beschwerdeführer ersichtlichen Weise die Beschwerdekammer damit bediente (vgl. Eröffnungsformel der staatsanwaltlichen Verfügung vom 20. Mai 2025, welche per Einschreiben verschickt worden sein muss). Damit bestand für ihn die Möglichkeit zur Stellungnahme.