, am 24. Januar 2025 Beschwerde. Mit Verfügung vom 30. Januar 2025 gab die Verfahrensleitung Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft die amtlichen Akten W 23 188 eingereicht hatte, bot der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme und zog die Akten der Beschwerdeverfahren BK 24 66 sowie BK 24 331 bei. Die Staatsanwaltschaft reichte am 12. Februar 2025 eine delegierte Stellungnahme ein. Der Beschwerdeführer reichte am 14. Februar 2025 sowie am 21. Februar 2025 abschliessende Bemerkungen ein.