_ schlagen. Aber H.________ hat G.________ nicht geschlagen, also hat A.________ H.________ auch nicht geschlagen.» (Z. 240 ff.). Eine nicht weniger naheliegende Lesart dieser Äusserung ist diejenige, dass es sich um eine Vermutung von E.________ handelt. Sie nannte die Voraussetzung, unter der der Beschwerdeführer das Opfer schlagen wollte. Diese trat nicht ein, daher vermutete sie, dass der Beschwerdeführer das Opfer nicht geschlagen haben wird. D.________ sagte klar aus, dass der Beschwerdeführer für die Stichverletzung verantwortlich ist (Einvernahme vom 24. April 2025, Z. 66; Einvernahme vom 26. Mai 2025, Z. 88).