4 sprüchlich präsentiert. Was das Kerngeschehen, die Entstehung der Stichverletzung, anbelangt, ist die Beweislage jedoch klarer, als sie der Beschwerdeführer darstellt. Dieser gibt an, nur deeskalierend tätig gewesen zu sein (Hafteröffnung vom 25. April 2025, Z. 160 f.; Einvernahme vom 2. Juli 2025, Z. 102 f.). Wie anhand der Aussagen von F.________ zu zeigen sein wird, spricht sein Nachtatverhalten gegen diese Annahme. Das Opfer erklärte in der ersten Einvernahme nur wenige Stunden nach der Tat, dass ihm beide Verletzungen von G.______