2 3.1 Die Beschwerdekammer ist mit voller Kognition ausgestattet. Erstmals geltend gemachte oder von Amtes wegen ersichtlich gewordene haftrelevante Noven in hängigen Haftbeschwerdeverfahren hat sie somit grundsätzlich zu berücksichtigen, insbesondere die gesetzlichen Haftgründe betreffend (Urteil des Bundesgerichts 1B_51/2015 vom 7. April 2015 E. 4.6; auch zuungunsten der beschuldigten Person: Urteil des Bundesgerichts 1B_458/2016 vom 19. Dezember 2016 E. 2.3). Dies gilt vorliegend auch für die durch den Beschwerdeführer eingereichten Akten BM 25 12631.