385 Abs. 2 StPO führen. Die Beschwerdemotive müssen daher in jedem Fall, auch in Laienbeschwerden, bis zum Ablauf der zehntägigen Beschwerdefrist (Art. 396 Abs. 1 StPO) so konkret dargetan werden, dass ersichtlich ist, welche Punkte des angefochtenen Entscheids beanstandet werden und inwiefern dieser abgeändert werden soll (Urteil des Bundesgerichts 6B_182/2020 vom 6. Januar 2021 E. 2.5). 3.2 Die angefochtene Verfügung wird wie folgt begründet: [Textbaustein] Der Vertreter der Geschädigten B.________, C.________, erstattete am 15.11.2023 persönlich Anzeige bei der Kantonspolizei Bern gegen A.________ wegen der genannten Delikte.