1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) führt gegen A.________ ein Strafverfahren (BA 24 2636) wegen unbefugter Datenbeschaffung, unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem, Datenbeschädigung, Betrugs, evtl. Urkundenfälschung, evtl. Geldwäscherei, begangen in der Zeit vom 1. September 2023 bis 24. Oktober 2023 zum Nachteil der B.________ (Unternehmen; nachfolgend: Beschwerdeführerin). Am 24. Juni 2024 verfügte die Staatsanwaltschaft die Sistierung des Strafverfahrens. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, handelnd durch C.__