Da er somit weder eine Kostennote eingereicht noch sich die Einreichung einer solchen vorbehalten hat, wird die Entschädigung praxis- und antragsgemäss nach Ermessen des Gerichts festgesetzt. Mit Blick auf die durchschnittliche Bedeutung der Streitsache, der unterdurchschnittlichen Schwierigkeit des Prozesses und dem unterdurchschnittlichen Aktenumfang (1 Bundesordner) wird die Entschädigung für die Aufwendungen für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte durch Rechtsanwalt B.________ (Aktenstudium, Kurzschreiben betreffend Fristerstreckung, Verfassen einer achtseitigen Stellungnahme inkl. Deckblatt, Anträgen und Grussformel,