_, macht einen Zeitaufwand von zwölf Stunden für das Beschwerdeverfahren geltend und ersucht die Beschwerdekammer um eine angemessene Entschädigung. Da er somit weder eine Kostennote eingereicht noch sich die Einreichung einer solchen vorbehalten hat, wird die Entschädigung praxis- und antragsgemäss nach Ermessen des Gerichts festgesetzt.